Rückblick 83. Social Media Gipfel: KI zwischen Kreativität und Recht

Im ausgebuchten tibits widmete sich der 83. Social Media Gipfel in Zürich den Chancen und Risiken von Content-Erstellung mit KI. Am Community-Event, der von Bernet Relations verantwortet wird, referierten Sharuch Shabbir (Migros, «Grittibänz im Benz») und Rechtsanwalt Markus Näf (Eversheds Sutherland AG).
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Der traditionsreiche Social Media Gipfel war auch bei seiner 83. Ausgabe am Puls der Zeit. Über 120 Teilnehmende aus der Schweizer Kommunikations- und Social-Media-Community fanden sich frühmorgens ein zum Thema: Content erstellen mit KI – zwischen kreativem Boost und rechtlichen Leitplanken.

Auch ein Fail kann eine Chance sein

Sharuch Shabbir, Social Media Manager der Migros, wurde im Dezember 2025 bekannt unter seinem Pseudonym Sha38 als Rapper des Songs «Grittibänz im Benz». Das mit KI geschaffene Tiktok-Video ging viral und löste einen Hype aus. Am Social Media Gipfel gab er einen Einblick in die Content-Erstellung mit KI für die Social-Media-Kanäle der Migros. «KI ist in Werkzeug, aber ersetzt nicht den Menschen. Denn echte Kundinnen und Kunden wollen Authentizität», so fasst Sharuch sein Credo zusammen. Mit dem Grittibänz löste die Migros einen veritablen Hype aus: Rund 6.6 Millionen sahen den Clip, und es entstand über 700 User generated Content. Zunächst zogen Privatpersonen, dann Firmen mit ihrem eigenen Content nach. «Anders als andere Brands freuen wir uns über Nachahmungen» sagt der Social Media Manager und betont, wie wichtig ihnen eine aktive Community – und ein entsprechendes Community-Management ist. «Die Community bestimmt mit, was wir wo posten.»

Neben dem Erfolgsbeispiel «Grittibänz» ging Sharuch auch auf eine KI-Panne ein, die im Herbst 2025 passiert ist: das fünfbeinige Rentier auf einer Guetzlidose. Das Social-Media-Team der Migros reagierte mit einer Verlosung und Selbstironie. So wurde aus dem Fail eine Chance.

KI-Output nie ohne menschlichen Beitrag

Rechtsanwalt Markus Näf, Partner bei Eversheds Sutherland und Lehrbeauftragter für Informatikrecht nahm in seinem Kurzinput den erfolgreichen rappenden Grittibänz nochmals auf. Er fragte: Wem gehört dieser Content? Und antwortete – ganz der Jurist: «Es kommt darauf an.» Steht die kreative Leistung des Prompters im Vordergrund, könnte ihm der Content gehören – oder seinem Arbeitgeber. Vielleicht legen aber die KI-Lizenzbestimmungen fest, dass die Rechte am Output dem entsprechenden KI-Unternehmen gehört…

Von links nach rechts: Sharuch Shabbir, Selina Villiger, Markus Näf
Von links nach rechts: Sharuch Shabbir, Moderatorin Selina Villiger und Markus Näf

Nach einer kurzen Einführung ins Urheberrecht (nur menschliche Schöpfung ist geschützt!) und einem Haftungsfall (Fehlinformation durch einen Chatbot) gab Näf den anwesenden Kommunikationsverantwortlichen wichtige Praxis-Tipps mit. Wenn KI-Content viral geht, potenzieren sich die Risiken. Entsprechend wichtig ist es, sich auch mit EU-Recht und der neuen Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten vertraut zu machen. Denn ein Post hat die Landesgrenzen rasch überschritten. Weiter empfahl Markus Näf, dass der menschliche Beitrag am KI-Output dokumentiert werden soll. Und bei den verwendeten Tools empfiehlt er einen Lizenzcheck. Denn nicht jede Lizenzversion lässt eine kommerzielle Nutzung zu.

Kernsätze zum Mitnehmen

  • KI vereinfacht die Arbeit und erweitert die Möglichkeiten.
  • Echte Menschen wollen echte Menschen.
  • Authentizität: KI ist ein Werkzeug – sie ersetzt nicht die Mitarbeitenden.
  • Auch ein KI-Fail bietet Chancen.
  • Dokumentiere den menschlichen Beitrag am KI-Output.
  • KI-Inhalte nie ungeprüft übernehmen.
  • Checkt die Lizenzen – ist kommerzielle Nutzung gestattet?
  • Wenn es gratis ist, bezahlt ihr mit euren Daten.
  • Der Einsatz von KI ist problemlos rechtskonform möglich.

Impressionen des 83. Social Media Gipfels, danke Samuel Letsch!

83. #SMGZH: Social Media-Content erstellen mit KI

Die Präsentation: 

Weiterführende Informationen:

(c) Fotos: Samuel Letsch

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