E-Mails von 2008: Archivieren oder wegschmeissen?

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apple_mailWillkommen zurück im Büro. Haben Sie auch – als erste Amtshandlung sozusagen – erst einmal aufgeräumt? Und sich dabei gefragt, was Sie mit verjährten E-Mails machen sollen? Viele Firmen archivieren E-Mails nicht oder überlassen die Entscheidung ihren Mitarbeitenden.

Verjährte Akten? Ab in die Kehrichtverbrennung. Alte E-Mails? Archivieren? Oder in den Papierkorb? Aus rechtlicher Sicht müssen Sie beim Wegwerfen von geschäftsrelevanten E-Mails vorsichtig sein.

Auch E-Mails haben Beweiskraft, auch ein per E-Mail abgeschlossener Vertrag ist von juristischer Bedeutung. Schon allein deshalb steht ein Unternehmen in der Pflicht, wichtige E-Mails während mindestens fünf Jahren aufzubewahren. Sie haben lediglich die Wahl, ob Sie solche Mails ausdrucken oder elektronisch abgelegen wollen.

Wichtig deshalb für alle Unternehmen:

  • Die E-Mail-Archivierung sollte in jeder Firma geregelt sein.
  • Geschäftsrelevante E-Mails müssen  – egal auf welche Art – archiviert werden.

Gemäss Studien fallen in Unternehmen pro Mitarbeiter und Jahr zehntausend E-Mails an. E-Mails sind Zeitfresser und Fallen der Efffizienz. Viel Ramsch befindet sich unter ihnen –  aber manchmal eben auch Wissen, welches oft nur im E-Mail-System vorhanden ist. Fördern Sie also eine hieb- und stichfeste E-Mail-Kultur in ihrem Unternehmen. Legen Sie Grundregeln zur E-Mail-Archivierung fest, zum Beispiel nach dem Leitfaden der deutschen Bitkom. Und räumen Sie dort auf, wo es nötig ist.

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