Nur menschliche Schöpfung ist geschützt. So steht es im Bundesgesetz über das Urheberrecht (Art. 2 Abs. 1). Ein Werk muss also eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter sein. Soweit so klar. Doch seit dem Aufkommen von KI stellen sich viele zusätzliche Fragen. Wir durften kürzlich am spannenden «Forum Informatik & Recht» von Eversheds Sutherland teilnehmen und beantworten einige oft gestellte Fragen.
- «Gibt es gar keine Möglichkeit meine geprompteten Bilder zu schützen?»
Es gibt Szenarien, ub debeb ein Schutz in der Schweiz theoretisch möglich ist. Das bedingt aber, dass der menschliche Anteil bei der Erarbeitung so gross ist, dass die KI nur als Werkzeug fungiert. Wie ein solcher «substanzieller» Eingriff aussieht, ist individuell zu beurteilen. Ein aktuelles Beispiel aus Deutschland zeigt, wo das Gericht diese schöpferische Eigenleistung nicht gesehen hat. - «Darf ich generierte Texte und Bilder kommerziell nutzen?»
Auch wenn das fast niemand gerne macht, lohnt es sich die AGBs seines Tool-Anbieters zu prüfen. Die grossen Plattformen räumen das entsprechende Nutzungsrecht bei kostenpflichtigen Abos oft ein. Man darf Erzeugnisse also etwas für Werbeanzeigen nutzen. Schützen lassen sie sich hingegen nicht.
- «Gibt es ein Bildertool, das komplett aus lizenzierten Trainingsdaten besteht und damit für die kommerzielle Nutzung sicher ist?»
Adobe setzt bei Firefly grösstensteils auf Adobe Stock und nutzt auch sonst nur Daten mit entsprechendem Recht. Vorbildlich. Allerdings: qualitativ reicht das Modell nicht an Bewerber wie Nano Banana 2 von Google heran.
Definieren Sie Regeln
In der Schweiz existiert aktuell keine KI-Gesetzgebung. Und in vielen Bereichen müssen Unternehmen abwägen zwischen Mehrwert der Tools und Sicherheit. Insbesondere beim Datenschutz, auf den wir in einem separaten Beitrag beleuchten. Prüfen Sie in der Zwischenzeit bereits Ihre Tools und definieren Sie (Spiel)regeln in einer KI-Governance.
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