Für Webseiten und Social Media gibt es in der Schweiz keine Impressumspflicht. Aus PR-Sicht sind die Angaben ein Muss.
Nachtrag vom April 2012: Jetzt gilt auch für die Schweiz eine Impressumspflicht – wir waren also schon 2010 auf dem richtigen Pfad mit unserer Einschätzung: «Neu in der Schweiz: Impressumspflicht Online».
In Deutschland wird die Impressumspflicht für Twitter diskutiert. Ich begebe mich nicht aufs rechtliche Glatteis, aber aus Kommunikationssicht finde ich: Webseiten und Social Media-Profile sollen über den Absender informieren.
Dazu gehören mindestens eine physische Anschrift mit Kontaktmöglichkeiten, die Namen von Verantwortlichen und Partnern sowie Rechtliches wie Datenschutz, Copyright, Haftung. Wenn der Name nicht schon eine Erklärung ist, muss der Unternehmenszweck beschrieben sein. Auch bei Blogs sollte man sich die Mühe machen, ein Impressum zu erstellen; hier das Beispiel vom bernetblog. Übrigens: Wer sein Angebot von der Schweiz aus vor allem nach Deutschland richtet, für den ist ein Impressum auch für Elektronisches Pflicht.
Die Pflege eines Impressums ist zwar nicht mit grossem Aufwand verbunden, trotzdem muss es aktualisiert werden. Das neue Jahr ist ein guter Moment, um wieder mal alle Angaben auf der Webseite, dem Blog, auf Twitter, Facebook und weiteren zu überprüfen. Oder man merkt es sich für den Frühling vor, wenn die Geschäftsabschlüsse vorliegen. Spätestens dann ist es auch Zeit, Einträge in Online-Verzeichnissen zu aktualisieren.
Informationen zu Internetauftritt und Twitter bei unseren Checklisten und zum Facebook-Auftritt im bernetblog.