Wohl ist uns bewusst, dass das Web kein rechtsfreier Raum ist – aber wo das Glatteis wirklich dünn wird, war gestern am Web 2.0-Forum Thema.
Ausgesprochen kompetent und verständlich (8ung Juristerei!) führte mag.iur Maria Winkler von der IT&Law Consulting GmbH durch das Thema. Was darf ich, was nicht? Was sind ungeahndete «Kavaliersdelikte» und wo kann man echt ins «Messer laufen»? Wie ich fand, lassen sich viele Rechtsunsicherheiten mit dem gesunden Menschenverstand. Hier drei Erkenntnisse für den Alltag von (Corporate) Bloggern:
1. Corporate Blogs und Geheimhaltungspflicht
Sie führen einen Teamblog oder einen Entwicklerblog mit offenen Türen? Als Mitarbeiter stehen sie unter Geheimhaltungspflicht und können im Schadensfall belangt werden. Mir kommen da sofort die bekannten Blogs von Ex-Microsoftie Robert Scoble und Co. in den Sinn. Er meinte zwar, die einzige Microsoft-Blogrichtlinie laute «Be smart..» (s. Buch «Medienarbeit im Netz»), sobald aber unser Bernetblog die Millionen-Leser-Grenze durchbricht, werden wir mal das Rechtliche prüfen müssen… ; ) Im Ernst: eine klare Abmachung zwischen Arbeitgeber und Corporate Blogger ist sicher auch hier angezeigt.
2. Blogs und die Pressefreiheit
Ihr Blog wird tatsächlich sehr viel gelesen und sie sind so richtig im Recherchefieber? Dann kann ihr Blog tatsächlich unter die Pressefreiheit fallen. Beurteilt wird das im Einzelfall. Damit einher gehen aber auch Verpflichtungen wie Gegendarstellungsrecht und die ordentliche Trennung von Redaktions- und Anzeigenteil…
3. Corporate Blogs und der unlautere Wettbewerb
Gerade beim Aufbau eines Blogs für ein grösseres kommerziell tätiges Unternehmen und damit verbundenen Verkaufs-, Werbe- oder Wettbewerbsaktivitäten ist das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb (hier der Stand v. 1.4.07, pdf) zu beachten. Das heisst: keine unwahre Behauptungen über das vermeintlich gute eigene oder ein vermeintlich schlechtes Konkurrenz-Produkt. Keine Herabsetzung der Konkurrenz und Vorsicht mit vergleichender Werbung.
So «trocken» die Materie anmutet, ich habe das Web 2.0 erstmals so intensiv von der juristischen Seite präsentiert bekommen. Eine spannende neue Sicht.
Nocht etwas zur Erheiterung:
Ueli Weber von Web2Com hat seinen Vortrag «Markt 2.0 – die Basics» mit 2 YouTube-Filmchen illustriert, die einfach zu gut. Aus Platzgründen will ich sie hier aber bloss verlinken. Unbedingt anschauen:
Web 2.0 im Todesstern in Stuttgart – Star Wars auf Schwäbisch
Gangstah 4 Life – der SVP-Politiker Fuchs und die Hip-Hop-Verballhornung
Salve Dominik
Betreffend Punkt 1: Blog/Be Smart reicht tatsächlich, sofern vertrauliche Informationen innerhalb eines Unternehmens auch als solche gekennzeichnet sind und bei Ungewissheit Rücksprache mit dem Vorgesetzten gehalten wird. Zweiteres fällt ja dann schon wieder in die Kategorie „Blog/Be Smart“.