Social Media Gipfel: Rechtliche Fallstricke im digitalen Raum

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Ein Bild posten, eine Aussage veröffentlichen, ein Restaurant bewerten: Wir alle machen das auf Social Media fast täglich. Dass dabei rechtliche Fallstricke oder gar ernsthafte Konsequenzen drohen, ist uns oft zu wenig bewusst. Stefan Bürge von Lenz & Staehelin und Martin Steiger von Steiger Legal gaben Tipps und Beispiele aus der Praxis.

Social Media ist aus rechtlicher Sicht ein «Schnittstellenthema», das Anwälte aber auch Kommunikationsexperten vor Herausforderungen stellt: Immaterialgüterrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht. Das grösste Problem dabei ist, dass die Rahmenbedingungen, die diese Rechtsgebiete mit sich bringen, nicht genug bekannt sind. Aus diesem Grund reagieren wir dann oft zu spät auf eine heikle Situation.

Schwerwiegende Folgen möglich

Die Konsequenzen können spürbar sein, sowohl finanziell wie auch emotional: Nicht selten kommt es vor, dass natürliche und juristische Personen wegen «Rufmord» im Internet verklagt werden. Sei es eine heikle Aussage, die schlechte Bewertung des gestrigen Restaurantbesuchs oder ein unvorteilhaftes Bild: Ein unüberlegter Post führt schnell zu einer Karussellfahrt aus Anwälten, Beschuldigungen und Rechtfertigungen.

Wie vermeiden und antizipieren wir als Kommunikationsexperten solche Situationen? Auf diese fünf Punkte gilt es zu achten:

  • Kontrolle und Vorbereitung
    Habe ich alle Fäden in der Hand? Weiss ich, woher das Bild, die Info kommt? Kenne ich die allfälligen rechtlichen Implikationen? Nur wenn ich die Antworten auf alle diese Fragen habe, kann ich das «Schiff» in ruhigen Bahnen lenken und rechtzeitig reagieren.
  • Freigabe von Informationen
    Sind die Informationen für die Öffentlichkeit bestimmt? Oder handelt es sich beispielsweise um ein Geschäftsgeheimnis? Insbesondere wenn mehrere Mitarbeitende in die Pflege der Social Media Kanäle involviert sind, muss es klare Leitlinien geben, welche Informationen verbreitet werden dürfen und welche nicht. Denn: Wenn etwas einmal im Internet steht, kann es nur schwer wieder gelöscht werden.
  • Freigabe von Bildern
    Woher ist das Bild und wer hat die Rechte? Darf ich das Bild im Internet veröffentlichen? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, sollte ein Bild gepostet werden.
  • Einbezug von Dritten (Influencer)
    Was macht diese Person für mich und wann tut sie es? Wie komme ich im Notfall aus der Beziehung raus? Diese Fragen sollten vorgängig mit den involvierten Personen geklärt werden.
  • Umgang mit Daten
    Wer erhebt Daten? Über wen? Wie speichern wir sie? Wofür dürfen wir sie verwenden? Die Nutzer müssen wissen, was mit ihren Daten geschieht und wir müssen die Antwort darauf kennen.

Fazit: Unsere Aufgabe als Kommunikationsexperten ist es, uns proaktiv um Antworten auf die obenstehenden Fragen zu bemühen und die rechtliche Situation stets im Blick zu haben. Unter dem Motto «angemessene Kontrolle» sollten wir versuchen, möglichst viele Fäden in der Hand haben – so gelingt es uns hoffentlich, böse Überraschungen zu vermeiden.

 

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Video mit Impressionen des S39. Gipfels von Boris Baldinger:

Zu den Bildern des 39. Gipfels von Boris Baldingerflickr.com

Weiterführende Links:
alle bernetblog-Beiträge zum Social Media Gipfel
bernetblog: 10 Jahre bernetblog – Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum

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