Die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter hat sich in der Schweiz durchgesetzt. Medien und alle öffentlichen Institutionen achten bewusst und konsequent in ihren Schriftlichkeiten, für Frauen und Männer zu sprechen. Auch in unserem neuen Buch «Journalisten im Web» haben wir Wert darauf gelegt. Tipps aus Leitfäden der Bundeskanzlei und der Fachstelle UND unterstützten uns.
Sprache ist ein Spiegel unseres Denkens und Bewusstseins und einem ständigen Wandel unterworfen. Sie drückt gesellschaftliche Norm- und Wertvorstellungen aus und schafft Realitäten. Und sie ermöglicht eine Differenzierung zwischen den Geschlechtern. Nach fast dreissig Jahren Gewöhnung, ist die geschlechtergerechte Sprache heute schon in vielen Bereichen selbstverständlich. Doch die konsequente Umsetzung fällt schwer.
Lesbarkeit vs. Korrektheit
Beim Schreiben unseres neuen Buches «Journalisten im Web» waren wir bei diesem Thema gefordert, geht es doch um Personen mit einem Beruf, der geschlechtergerecht geschrieben zeilenfüllend ist: Journalisten und Journalistinnen. Orientiert haben wir uns an den Leitfäden der Fachstelle UND und der Bundeskanzlei. Folgende fünf Tipps waren besonders hilfreich:
- Paarformen: Immer beide Formen verwenden, zum Beispiel Kundin und Kunde, Ärztin und Arzt. Bei unserer Studie haben wir diese Form gewählt, wenn die interviewten Personen gemeint sind, also Journalistinnen und Journalisten.
- Geschlechtsabstrakte Personenbezeichnung: Wenn die gehäufte Verwendung der Paar-Form das Lesen des Textes behindert, nach geschlechterneutralen oder abstrakten Ausdrücken suchen, zum Beispiel Führungskräfte, Personen, Studierende, Pflegepersonal, der Mensch, der Star. In unserem Buch haben wir uns für Medienschaffende entschieden.
- Kurzform -In: Nach dem Weglassen der Kurzform -In muss eine grammatikalisch korrekte Formulierung übrig bleiben (Weglassprobe), zum Beispiel MitarbeiterIn, GesuchstellerIn. Diese Form kam für uns nicht in Frage, da in der Mehrzahl «JournalistInnen», die männliche Form «Journalisten» unvollständig wäre.
- Umformulierungen: Viele zusammengesetzte Wörter sind nicht geschlechtergerecht und müssen umformuliert werden, zum Beispiel jemand statt einer, eine oder Liste der Teilnehmenden statt Teilnehmerliste.
- Keine Personen bezeichnen: Statt die handelnden Personen, den Sachverhalt bezeichnen. Zum Beispiel «verfasst von» statt Verfasser oder «vertreten durch» statt Vertreter.
Einen Kompromiss sind wir bei der Berufsbezeichnung «Journalist» eingegangen. Wenn die ganze Berufsgruppe gemeint ist, haben wir auf die weibliche Form zugunsten der Lesbarkeit verzichtet.
Die Stadt Zürich plant in den nächsten Jahren, sämtliche Strassennamen mit eindeutig männlichem Bezug entweder in die weibliche Form zu übertragen oder geschlechtsneutral zu formulieren. Dies schrieb Urs Bühler, einer unserer portraitierten Journalisten in der Studie, im März in der NZZ. Der Chorherrenweg würde dann Chorleuteweg heissen, die Dienerstrasse wäre neu die Dienendestrasse.
Einfacher ist es wohl, bereits bei der Konzeption eines Textes auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten.
Weiterführende Informationen:
Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache Schweizerische Bundeskanzlei
Die gendersensible Sprache – Student versus Studierende (bernetblog 2011)
Das sind nützliche Hinweise. Hier noch eine neue, kurze Version speziell für die praktische Arbeit der JournalistInnen: http://ssm-site.ch/cms/wp-content/uploads/2013/02/Gender-Medien-Leitfaden.pdf