Twitter Markenschutz: Wie man Accounts beansprucht

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Böse Überraschung: Eine Marke entdeckt sich selbst auf Twitter – ein Unbekannter hat den Account registriert. Vielleicht twittert er sogar im Namen der Marke. Was nun? Dieser Blog zeigt, was man tun kann bei Marken- und Identitätsklau.

Was tun, wenn jemand mit dem Account des eigenen Magazins, des Unternehmens oder im Namen eine Stadt twittert? Die erste Intuition vom klagenden «das dürfen die doch nicht» ist verständlich. Es lohnt sich aber, folgende drei Schritte in dieser Priorität anzugehen:

1. Luft holen. Der Identitätsklau ist ärgerlich, im schlimmsten Fall rufschädigend. Doch hier zählt nicht jede Sekunde, sondern wie reagiert wird. Also kurz durchatmen, ruhig bleiben und die Fakten prüfen: Ist der Absender eruierbar, seit wann wird getwittert und welche Inhalte werden unter falschen Namen verbreitet?

2. Direkt fragen. Naheliegend ist die Ansprache via Direct Message. Hier gilt es weiter ruhig und freundlich zu bleiben – und auf die Motivation des Unternehmens hinzuweisen: allfällige Täuschung der Follower verhindern.

3. Beanspruchen. Reagiert der Accountinhaber gar nicht oder uneinsichtig, ist die Plattform selbst der richtige Ansprechpartner.  In den Twitter-Regeln ist dies entsprechend vermerkt: «Marke: Twitter behält sich vor, Benutzernamen im Namen von Unternehmen und Privatpersonen, die den Rechtsanspruch oder das Markenrecht auf diesen Benutzernamen halten, zurückzuverlangen. Konten, die Firmennamen und/oder Logos zum Zweck der Täuschung anderer Benutzer verwenden, werden permanent gelöscht.» Diese Löschung kann man direkt beantragen via Formular im Hilfe-Center von Twitter. Gemacht hat das zum Beispiel die Stadtpolizei Chur, als ein Unbekannter in ihrem Namen rund 30 Mitteilungen verschickte.

Vorsicht mit voreiligen Rechtsschritten
Ungeschickt verhielt sich die Stadt Mannheim mit einer direkten Abmahnung an den Halter des @mannheim-Accounts. Der Fall wirbelte viel Gesprächsstoff auf und brachte Mannheim einige Antipathien durch das bürokratische Vorgehen ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Accountinhaber. Rechtliche Schritte sollten erst im «Notfall», sprich Kontaktverweigerung, keine Reaktion von Twitter und entsprechender Rufschädigung ergriffen werden. Eine Abmahnung wie in Deutschland gibt es im Schweizer Recht nicht. Vergleichbar vorgehen kann man aber wenn der Gebrauch eines Accounts die Gefahr von Verwechslungen mit sich bringt. Ob ein Gericht die Nutzung durch jemanden anderen als das betroffene Unternehmen schützen würde, ist für die Schweiz nicht geklärt. Es kann davon ausgegangen werden, dass das betroffene Unternehmen grundsätzlich bessere Karten hat.

Toleranz-Beispiel SBB
Vorbildlich aus meiner Sicht ging die SBB vor. Noch bevor das Unternehmen auf Twitter aktiv war mit @sbbnews gab es zwei leicht mit Unternehmens-Accounts verwechselbare Accounts. @RailService informierte auch tatsächlich über Verspätungen etc., jedoch aus privater Motivation. Noch heute beantworten Freiwillige die öV-Fragen der rund 5’900 Follower. Und @sbb ist Stephen Bronstein aus San Francisco, der noch heute bei Pendlerfragen freundlich hinweist, nicht die Schweizer Bundesbahnen zu sein. Alle drei Accounts bestehen nebeneinander, die SBB zeigte sich tolerant und beliess den wohl willkommenen Service von @railservice.

Und bei Personen?
Was macht man, wenn der persönliche Name als Account vorhanden ist aber täuschend oder gar nicht genutzt wird? Grundsätzlich sagt Twitter in seinen Regeln: «Identitätswechsel: Es ist verboten sich auf Twitter für jemand anders auszugeben, um andere Benutzern zu verwirren, zu betrügen oder zu täuschen. Der Versuch ist ebenfalls verboten.» Bei täuschenden Accounts kann über den Support ein Identitätsbetrug gemeldet werden. Dies war beispielsweise der Fall bei Nationalrat Andrea Caroni, der vermeintlich über seinen Twitteraccount die Wahl von Widmer-Schlumpf bekanntgab – aber gar nicht Inhaber des Accounts war. Er reagierte mit einem Löschantrag bei Twitter – der Accountinhaber berichtigte, danach wurde der Account gelöscht. Andrea Caroni registrierte sich dann selbst – und zeigt so auch gleich wie man den Missbrauch verhindern kann. Eine möglichst frühe Registrierung verhindert einiges an Aufwand. Das hat auch Jana Jäger vom Titelbild so gemacht und sich auf der Jagd nach einem Twitteraccount @reserviert gesichert.

Prominente Beispiele
Twitter versucht auch selbst solchen Fake-Accounts zu verhindern – 2009 wurde «Verified Account» eingeführt, nachdem falsche Accounts für Prominente wie Al Gore und Kanye West errichtet worden waren. Weiteres Promi-Beispiel ist der Account von Rupert Murdochs Frau Wendi Deng im Dezember 2011. Er sorgte für Aufruhr und unterhält noch heute. @wendi_deng weist aber mittlerweile klar im Profil darauf hin, nicht Wendi Deng zu sein.

Inaktive Konten nutzen
Inaktive Accounts können nur beansprucht werden, wenn man die nachweisliche Identität  als Person oder Unternehmen besitzt. Wer seinen Namen nicht nutzen kann, weil der Account registriert aber unbenutzt ist, kann auch über das Formular des Identitätsbetrugs den Account zur Nutzung beantragen – jedoch ohne Garantie. Im Idealfalls wird der alte Account gelöscht und wieder frei zu Registrierung (schnell registrieren, bevor der Account wieder weg ist).

 Weiterführende Links:
bernetblog «Twitter-Leitfaden: Das Gezwitscher kurz erklärt»
– bernetblog zu @railservice «Kundendienst auf Twitter: @railservice macht’s vor»
Bernet Leitfaden Twitter auf Slideshare

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