Influencer Kommunikation: Rechte, Pflichten und drei Tipps für mehr Klarheit

Viele Organisationen setzen auf die Zusammenarbeit mit Botschafterinnen und Botschaftern, um sich zu positionieren und ihre Anliegen nach Aussen zu tragen. Die Zusammenarbeit mit Influencern hat seine Tücken, klare Richtlinien fehlen.
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Repräsentieren Influencer ein Unternehmen nach Aussen, gibt man die Zügel aus der Hand. Im besten Fall werden die Werte des Unternehmens vermittelt und die Reputation positiv beeinflusst. Um das zu erreichen, müssen Botschafterinnen und Botschafter gezielt ausgewählt und umfassend gebrieft werden.

Seit Sommer 2019 herrscht in der Schweiz bezüglich Rechten und Pflichten rund um Partnerschaften mit Influencern Ungewissheit: Gegen verschiedene Botschafter*innen reichte die Stiftung für Konsumentenschutz bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission wegen Schleichwerbung Beschwerde ein. Die Lauterkeitskommission hat die Beschwerden beurteilt. Auf welchen Richtlinien die Entscheide basieren ist unklar und schwierig nachzuvollziehen. Was tun? 

3 Tipps für die Zusammenarbeit mit Influencern

  • Vorsichtige Auswahl: Passen die Influencer zum Unternehmen, zu Identität und Kultur? Welche Reputation bringen sie mit und welchen Einfluss hat das auf das Unternehmen? Welche frühere Partnerschaften sind die Botschafter*innen eingegangen und welchen Einfluss hatten sie?
  • Konkretes Briefing: Steht die Zusammenarbeit, braucht es ein gutes Briefing. Denn nicht korrekt deklarierte Posts machen Unternehmen mitverantwortlich für Schleichwerbung. Zum klaren Briefing gehören konkrete Vorschläge bezüglich Hashtags: zum Beispiel #Werbung oder #gesponsert. Erhalten die Influencer eine Entschädigung für ihre Posts, ist es ihre Pflicht, dies zu kennzeichnen. Dies gilt ebenfalls für Produkte, die zur Verfügung gestellt werden.
  • Zusammenarbeit öffentlich kommunizieren: Beide – Influencer wie auch Unternehmen – sollen die Zusammenarbeit aktiv kommunizieren. Das unterstreicht die Professionalität der PartnerschaftLeistung und Entschädigung sollen klar definiert und so offen wie möglich kommuniziert werden.

Solange genauere Richtlinien fehlen, hilft der Grundsatz: Trennung von journalistischen und kommerziellen Inhalten durch klare Kennzeichnung entsprechender Beiträge. Das unterstreicht die Glaubwürdigkeit von Organisation und Influencer und gibt Orientierung.

Weiterführende Informationen

Bild: tom coe auf Unsplash

Neue Autorin bei Bernetblog: Carol Steimle ergänzt seit Anfang Februar das #BernetTeam in Bern. Aus ihren bisherigen Tätigkeiten in der Kommunikation rund um den Sport und mit Athlet*innen bringt sie Erfahrung in der Zusammenarbeit von Organisationen und Botschafter*innen mit.

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